Allgemeine Geschäftsbedingungen sinnatur
Präambel
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss zwischen sinnatur und dem Mieter. Rechtsgeschäfte über Dritte sind ausgeschlossen und unwirksam.
1. Vertragsabschluss
Durch Übersendung einer Buchungsanfrage kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Erst mit Übermittlung der Buchungsbestätigung seitens
sinnatur kommt ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag zustande. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
2. Mietpreis/Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Der Gesamtbetrag ist vor Ort und im Voraus in bar fällig. Die Buchung verpflichtet zur Zahlung des Mietpreises über den gebuchten Zeitraum. Durch vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände besteht kein Anspruch auf Erstattung (bzw. teilweise Erstattung) des Mietpreises.
3. Mietdauer
Die Mietdauer wird zwischen dem Vermieter -sinnatur- und dem Mieter ausdrücklich schriftlich vereinbart. Als Tagesmiete gilt der Zeitraum von 10.00 bis 19.00 Uhr. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist bei sinnatur rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer anzufragen und seitens sinnatur vor Ablauf des gebuchten Zeitraums zu genehmigen. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Mietdauer. Bei verspäteter Rückgabe der Mietgegenstände nach 19.00 Uhr am vereinbarten Rückgabetag, werden von sinnatur zusätzlich die Kosten je angefangener Stunde nach der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Die Geltendmachung und der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt sinnatur vorbehalten.
Für den Fall eines Unwetters oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die eine Gefährdung des Mieters oder der Mietgegenstände zur Folge haben können, behält sich sinnatur das Recht vor, die Herausgabe der Mietgegenstände zu verweigern.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Buchungsbestätigung bzw. des Mietvertrages. Dem Mieter werden bei einer Bootsanmietung ausreichend geeignete Rettungsmittel ohne Aufpreis seitens sinnatur zur Verfügung gestellt. Alle Leistungen werden schriftlich vereinbart. Mündliche Absprachen sind nicht geltend. Werden vom Mieter vertragliche Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung.
5. Haftungen und gegenseitige Verpflichtungen
sinnatur ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Mietgegenstände werden in einem funktionstüchtigen und sauberen
Zustand an den Mieter übergeben. Funktionsbeeinträchtigungen sind unverzüglich durch den Mieter gegenüber sinnatur anzuzeigen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände gereinigt zurückzugeben. Der Mieter haftet bei Verlusten oder Beschädigungen der gemieteten Boote inklusive des Zubehörs in vollem Umfang, unabhängig davon, ob Schäden vom Mieter oder von Dritten verschuldet sind. Bei Unfällen mit den Booten ist die Polizei zu informieren. Das Unfallereignis ist mit einer schriftlichen Schadensanzeige unverzüglich gegenüber sinnatur, spätestens bei Rückgabe anzuzeigen.
Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Boot nur von Personen, die älter als 12 Jahre sind, führen zu lassen. Die Benutzung der Boote in alkoholisiertem Zustand ist nicht gestattet. Das führen der Boote in fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet. Der Mieter darf die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Sturm, aufziehendem Gewitter oder Gewitter benutzen.
Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
6. Haftungsbeschränkung von sinnatur
Der Vermieter haftet nicht für Personen- und Sachschäden mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. sinnatur übernimmt für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung der Mietgegenstände durch den Mieter keine Haftung. Die Benutzung der von sinnatur zur Verfügung gestellten gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter ist selbstständig für die ordnungsgemäße Verwahrung und wasserdichte Lagerung seiner Wertgegenstände und Überprüfung der Dichtigkeit der Staugefäße verantwortlich.
Für die Richtigkeit von an den Mieter weitergegebenen zusätzlichen Informationen wie Übernachtungspreise auf anderen Zeltplätzen, Verkehrsanbindungen, Tourenvorschläge und Routendetails wie Ein- und Aussetzmöglichkeiten oder Streckenbeschaffenheit übernimmt sinnatur keine Gewähr.
Können Leistungen aus von sinnatur verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haftet sinnatur bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit durch sinnatur oder ihrer Erfüllungsgehilfen, ist ausgeschlossen.
7. Rücktritt und Umbuchung
Dem Mieter ist es gestattet, Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern diese sich den Vermietungsbestimmungen von sinnatur und allen daraus für sie entstehenden Rechte und Pflichten verpflichten. sinnatur steht es zu, diese Ersatzpersonen aus berechtigten Gründen abzulehnen. Von der Buchung kann jederzeit schriftlich zurückgetreten werden. Eine Umbuchung kann gegen eine einmalige Gebühr von 15,- € erfolgen. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn fallen Stornierungskosten in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises an. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Mietbeginn fallen Stornierungskosten in Höhe von 100 % des vereinbarten Mietpreises an.
8. Kündigung durch sinnatur
sinnatur ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn sich der Mieter in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Insbesondere wenn:
· Drogen oder Alkohol missbraucht werden
· Dritte gefährdet werden
· ein unangemessenes Verhalten in der Natur zu Tage gelegt wird oder
· sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhalten wird.
Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Erstattung.
9. Mängelanzeige
Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen und gegebenenfalls bestehende Mängel unverzüglich
anzuzeigen. Für während der Fahrt entstehende Mängel ist der Mieter gleichfalls dazu verpflichtet, diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Unterbleibt dies schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Brandenburg
Stand: 2018